Tierschutz – Pragmatisch, praktisch, professionell!
Die Einhaltung der Tierschutzrichtlinien ist nicht nur für uns, sondern auch für die Aufzuchtbetriebe, von denen wir beliefert werden, Pflicht. Für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Tiere ist darüber hinaus eine enge Zusammenarbeit von Tierhalter, Tierarzt und amtlichem Veterinär nötig.

Durch interne und externe Tierschutzaudits werden die hygienischen Bedingungen, Reinigungsintervalle, der Umgang mit den Tieren, die Klimatisierung der Stallungen, die Futter- und Wasserversorgung und die Dokumentation der Daten geprüft. Auch die Verabreichung von Zusatzstoffen und die Schädlingsbekämpfung werden im Rahmen des Audits kontrolliert. Für Mastbetriebe, die bestimmte Anforderungen nicht erfüllen, werden Maßnahmen erarbeitet, die von den Betrieben umgesetzt werden müssen.

Die deutsche Hähnchenaufzucht erfolgt nach strengen Vorgaben der deutschen Hähnchenhaltungsverordnung, bei der zum Beispiel die Stallbelegung deutlich geringer ist als von der EU vorgesehen. Die Gruppen- oder Herdengröße ist dabei kein maßgebliches Kriterium zur Beurteilung des Tierwohls. Entscheidend ist, die Haltungsbedingungen am Wohl des Einzeltieres und seinen Bedürfnissen auszurichten.

Zum Grundbedarf eines Hähnchens gehören ausreichend Futter, Wasser und ein ungestörtes Ruhen in arttypischer Haltung. Dieses Verhaltensrepertoire hat sich im Laufe der Domestikation kaum geändert. Geflügel lebt außerdem niemals als Einzelgänger sondern immer in Herden. Zum Sozialverhalten gehört unter anderem die Gefiederpflege, wobei die Hähnchen an den Federschäften knabbern und picken, oder einzelne Federn durch den Schnabel ziehen.

Überwachungseinheiten und Dokumentation
Die Anforderungen an die Überwachung, Fütterung und Pflege der Tiere sind detailliert vorgeschrieben und umfassen unter anderem, dass eine sachkundige Person mindestens einmal täglich die Futter- und Wasserversorgung prüft oder erkrankte Tiere aussondern muss. Über die Ergebnisse der täglichen Prüfung und alle medizinischen Behandlungen muss der Tierhalter Aufzeichnungen führen. Zur speziellen Krankheitsvorbeugung sind Schutzimpfungen ein unverzichtbarer Teil genauso wie die Kontrolle der Herde durch einen Tierarzt.

Transportcontainer für Hähnchen
Der Transport der Tiere ist durch die Tierschutztransport-Verordnung geregelt. Die Tiere müssen ausreichend Platz haben, um eine natürliche Körperposition einnehmen oder sich hinlegen zu können. Dafür werden Gewichte der Tiere aber auch Witterungsverhältnisse berücksichtigt.

Auch bei der Schlachtung achten wir auf einen verantwortungsvollen Umgang mit den Tieren. So werden alle Mitarbeiter, die mit lebenden Tieren zu tun haben, speziell geschult.
Geschlachtet werden dürfen Tiere nur, wenn Sie zuvor betäubt wurden. Bei Landgeflügel wird seit Inbetriebnahme des ersten Schlachthofes 2003 mit der schonenden Gasbetäubung gearbeitet.